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Erbschaftssteuer - Steuer-Rechner und häufige Fragen

Mit diesem Erbschaftssteuerrechner ermitteln Sie in wenigen Schritten die zu erwartende Erbschaftssteuer. Dieses Tool berücksichtigt dabei die aktuelle Rechtslage nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) und navigiert Sie durch einfache Fragen durch diese sonst recht komplexe Thematik. Erläuterungen und Hilfestellungen werden Ihnen direkt im Rechner durch klicken auf das Fragezeichensymbol angezeigt. Weitere nützliche Tipps und Hinweise halten wir unten für Sie bereit.


Praxistipps:

Ein Erbfall kann Segen und Fluch zugleich sein. Einerseits kann ein unerwartetes Erbe ein finanzieller Segen sein, andererseits trauert man um einen geliebten Angehörigen oder Freund. Nicht zuletzt kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft und zu bösen Überraschungen, wenn der Fiskus seinen Teil am Erbe beansprucht. Aus Sicht des Erblassers ist es daher angezeigt, sich möglichst schon zu Lebzeiten mit dem eigenen Ableben und den hieraus erwachsenden Konsequenzen für die Hinterbliebenen auseinander zu setzen.

Errichten Sie ein rechtssicheres Testament!

So kann durch ein rechtssicheres Testament Klarheit darüber hergestellt werden, wem welches Vermögen im Falle des Falles zufallen soll und wie ggf. damit zu verfahren ist. Hierfür bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Testamentsvorlagen, die die persönlichen wie familiären Verhältnisse und Wünsche des Erblassers berücksichtigen.

» Testamente, letztwillige Verfügungen, u.v.m. auf vorlagen.de «

Nachlassverbindlichkeiten sind abzugsfähig vom geerbten Vermögen!

Nachlassverbindlichkeiten sind Forderungen gegenüber den Erben. Dies sind beispielsweise Schulden des Erblassers, Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen, daneben Beerdigungskosten sowie Zugewinnausgleichsansprüche des Ehepartners. Diese mindern das zu versteuernde Erbe und somit die zu zahlende Erbschaftssteuer.

Lieber schenken als vererben!

Auch im Hinblick auf das deutsche Steuerrecht, wird schnell deutlich, dass hier ein planvolles Vorgehen des Erblassers zu Lebzeiten enorme Vorteile mit sich bringen kann. So empfiehlt es sich, statt das gesamte Vermögen im Wege des Erbfalls den Angehörigen zu vermachen, dieses bereits zu Lebzeiten mittels Schenkung schrittweise zu übertragen. Neben dem Vorteil, dass sich hiermit Streitigkeiten minimieren lassen, besteht auch aus steuerlicher Sicht ein Anreiz. Schließlich können Freibeträge für Schenkungen alle zehn Jahre geltend gemacht werden. Auch die Verteilung der Steuerlast auf mehrere, geplante Zeitpunkte ist von Vorteil und verhindert, dass Hinterbliebene wirtschaftlich in eine ungewollte Zwangslage geraten.


Häufige Fragen rund ums Thema Erbschaft und Erbschaftssteuer

Die folgenden Hinweise, wie auch der Erbschaftssteuerrechner, ersetzen im Einzelfall nicht den Gang zu einem Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt, sondern dienen in erster Linie dazu, Ihnen einen Überblick zu verschaffen und somit eine grobe Weichenstellung zu ermöglichen.

Was heißt - Erben?

Der Erbe oder die Erbengemeinschaft tritt in die Gesamtrechtsnachfolge des verstorbenen Erblassers ein. Dies bedeutet, dass jegliches Eigentum und jeder Besitz aber auch sämtliche Verbindlichkeiten (z.B. Schulden) des Erblassers auf die Erben übergehen. Übersteigen die Schulden das Vermögen, oder ist die finanzielle Lage des Erblassers gänzlich unbekannt, ist es mitunter ratsam, das Erbe auszuschlagen.

Wer muss Erbschaftssteuer entrichten?

Erbschaftssteuer muss grundsätzlich jeder entrichten, der als Erbe Vermögen erwirbt und der Einkommensteuer unterfällt.

Gibt es Freibeträge?

Ja. Die Höhe der Freibeträge richtet sich u.a. danach, in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Erbe zum Erblasser steht. Daneben gibt es einen Versorgungsfreibetrag, dessen Höhe vom Alter des Erben und dem Verwandtschaftsverhältnis abhängt. Ehepartner sollten unbedingt den ehelichen Zugewinnausgleich beachten, da dieser nicht der Erbschaftssteuer unterliegt.

Wie werden Sachwerte und Immobilien angerechnet?

Sachwerte werden mit einem geschätzten finanziellen Wert für die Besteuerung herangezogen.

Immobilien werden mit dem jeweiligen Verkehrswert angesetzt. Besonderheiten ergeben sich dann, wenn die Immobilie vermietet wird oder zu eigenen Wohnzwecken weiter genutzt wird.

Was ist das "Berliner Testament"?

Weit verbreitet ist das sogenannte "Berliner Testament", bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Dieses Modell führt aber unter Umständen zu einigen Nachteilen. So wird beispielsweise das Pflichtteilsrecht der Kinder ausgehebelt und diese könnten auf ihren Pflichtteil bestehen. Auch aus steuerlicher Sicht ist dieses Modell nachteilig, da Freibeträge der Kinder ungenutzt bleiben und Vermögensteile mehrfach mit Erbschaftssteuer belastet werden.

Wie lässt sich die Erbschaftssteuer minimieren?

Durch die gezielte Nutzung des Schenkungssteuerfreibetrages ( siehe Praxistipps ), kann die steuerliche Belastung deutlich reduziert werden. Wie gezeigt, sind die persönlichen Verhältnisse für die Höhe der Freibeträge von großer Bedeutung. So ließe sich z.B. durch eine Heirat ein deutlich höherer Freibetrag für den Hinterbliebenen realisieren. Derzeit werden Betriebsvermögen im Rahmen der Erbschaftssteuer privilegiert. So kann eine Verschiebung von Privatvermögen in Betriebsvermögen deutliche Vorteile bringen.

Besteht eine Anzeigepflicht?

Ja. Grundsätzlich hat jeder Erbe die Erbschaft innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt schriftlich mitzuteilen. Erforderlich sind Angaben zur Person der Beteiligten, zum Rechtsgrund des Erwerbs sowie zu dessen Gegenstand und Wert.