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Impressumsgenerator

Nach dem Telemediengesetz (TMG) müssen Webseitenbetreiber mit geschäftsmäßigem Interesse vorgeschriebene Angaben über sich auf Ihrer Webseiten leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar, bereitstellen.

Mit dem Impressumgenerator können Sie schnell und unkompliziert ein Impressum für Ihre Webseite generieren. Das Tool führt Sie Schritt für Schritt durch die Fragen und generiert so ein auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnittenes Impressum. Sie können die generierte Anbieterkennzeichnung sodann kopieren und direkt in Ihre Webseite einpflegen. Als Dankeschön für diesen kostenlosen Dienst setzen Sie bitte unter das Impressum einen Link zu vorlagen.de.


Praxistipps:

Beugen Sie Abmahnungen Ihrer Mitbewerber vor!

Für die meisten Betreiber einer Webseite ist ein Impressum Pflicht. Auch Privatleute können hierzu verpflichtet sein, sobald auf ihrer Webseite Werbung eingebunden wird.
Um kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden, ist es jedem Betreiber einer Webseite anzuraten, ein Impressum zu hinterlegen. Fehlt die Anbieterkennzeichnung, wird dies oft für Abmahnungen durch Mitbewerber ausgenutzt.

Ein umfangreiches Impressum schafft Vertrauen!

Ein unvollständiges und unprofessionelles Impressum wirkt sich oftmals negativ auf das Vertrauen potentieller Kunden aus. Das durch unseren Impressumgenerator entstandene Musterimpressum ist software- und datenbankbasiert und berücksichtigt allgemein gelagerte Fälle auf Grundlage Ihrer Angaben. Wenn Sie optionale Felder leer lassen, wird das erstellte Impressum nur die Pflichtangaben beinhalten. Speziell gelagerte Fälle und Sonderregelungen sind nicht erfasst.

Rechtssichere Impressumsvorlagen finden Sie auch hier.


Häufige Fragen zum Thema Impressum und Impressumspflicht

Wer muss als Webseitenbetreiber ein Impressum vorhalten?

Nach § 5 Telemediengesetz (TMG) benötigen "geschäftsmäßige Online-Dienste" ein Impressum. Es kommt darauf an, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegenEntgelt angeboten werden. Dies betrifft zunächst einmal Seitenbetreiber, die Waren oder Dienstleistungen anbieten.

Außerdem wird ein Impressum benötigt, wenn journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online gestellt werden.

Rein private Webseiten sind von der Impressumspflicht ausgenommen. Die Seite muss sich jedoch komplett auf rein private und familiäre Inhalte beschränken. Allerdings kann schon ein Werbebanner oder ein Affiliate-Link genügen, um als "kommerziell" zu gelten.

Da das Gesetz von den Gerichten jedoch recht unterschiedlich ausgelegt wird, empfiehlt es sich prinzipiell, auch ein Impressum auf der Webseite zu veröffentlichen.

Wo binde ich das Impressum auf der Seite ein?

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sollen die Angaben "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" einzusehen sein. Das Sicherste ist es, einen eigenen Menüpunkt zu erstellen, auf den von jeder Unterseite zugegriffen werden kann und der mit "Impressum" benannt ist.

Für Webseiten von Unternehmen gibt es einige Vorgaben, was Inhalt und Platzierung des Impressums anbelangt. Dies hängt vor allem von Ihrem Geschäftsmodell und der Unternehmensform ab.

Was gehört ins Impressum?

Besteht eine Kennzeichnungspflicht nach § 5 TMG, müssen die folgenden Angaben auf der Webseite vorzufinden sein:

Und falls vorhanden:

Werden meine Daten von vorlagen.de gespeichert?

Nein. Ihre Daten werden bei uns nicht gespeichert.