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Arbeitsordnung

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Die Arbeitsordnung ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Firmenleitung und Betriebsrat. Sie ist verbindlich für alle Mitarbeiter des Unternehmens und stellt ein organisatorisches und zugleich rechtliches Instrument zur Sicherung und Regelung betrieblicher Rahmenbedingungen für alle Mitarbeiter unabhängig von ihrer konkreten Tätigkeit oder Position im Unternehmen dar. Die Arbeitsordnung repräsentiert damit auch ein Stück Unternehmenskultur.

Ihr Inhalt und ihre Geltungsdauer werden durch Aushang oder besser Aushändigung allen Mitarbeitern bekannt gemacht.

Typische Inhalte sind:

  • organisatorische Verfahrensweise bei Einstellungen und Kündigungen;

  • Arbeitszeit, Verhalten auf dem Werksgelände und Unfallschutz;

  • Ordnung im Betrieb und Datenschutz;

  • Nutzung betrieblicher Einrichtungen, z.B. Telefonanlage;

  • organisatorische Regelung von Lohn- und Gehaltszahlung;

  • zusätzliche soziale Leistungen;

  • Arbeit des Betriebsrates u.a. m.

Sie enthält neben den Rechten und Pflichten aus dem Manteltarifvertrag auch oftmals eine Reihe freiwilliger Leistungen der Firma.
Die Arbeitsordnung kann von beiden Vertragspartnern zum vereinbarten Zeitpunkt (meistens mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendervierteljahres) gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.





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