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Organisation-Lexikon
Autorität
Übersicht: Organisation-Lexikon - Alle BegriffeUnter Autorität wird das durch Macht oder Können erworbene Ansehen einer Führungskraft verstanden.
Der Begriff kann aber auch eine soziale Einflussbeziehung zwischen Personen bezeichnen, die sich als deren wechselseitiges Beziehungsverhältnis darstellt.
Autorität basiert auf
- der personalen Autorität und / oder
- der formalen Autorität und / oder
- der
funktionalen Autorität,
Der umgekehrte Fall ist ebenso problematisch: Besitzt eine Führungskraft zwar die notwendige persönliche Ausstrahlung aber fehlt es ihr an soliden fachlichen Kenntnisse, so untergräbt dies ebenfalls ihre Autorität.
- Die persönliche Autorität einer Führungskraft liegt in ihren
individuellen charakterlichen Eigenschaften begründet. Es sind vor allem
solche charakterlichen Züge wie Ausstrahlungskraft, persönliche Reife und
Integrität, Charisma, Aufgeschlossenheit und Zugänglichkeit, die die
Autorität einer Person begründen auch wenn diese über keine formale
Autorität verfügt.
- Die formale Autorität leitet
sich aus der Unternehmensverfassung
und der formalen Organisationsstruktur eines Unternehmens ab. Sie wächst
dem Inhaber einer Stelle in der Hierarchie eines Unternehmens aus seinem
Amt heraus zu und wird auf Grund von Entscheidungs- und Weisungsbefugnissen
ausgeübt. Man bezeichnet sie daher auch als 'positionale' Autorität.
- Die funktionale Autorität resultiert aus der
fachlichen Qualifikation einer Führungskraft. Sie entsteht aus dem Wissen
und Können einer Person auf einem oder mehreren Fachgebieten. Man
verwendet die Begriffe Fachautorität, Expertenautorität oder Sachautorität
als Synonyme.
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