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Lexikon » Organisation-Lexikon » UnternehmensverfassungÜbersicht: Organisation-Lexikon - Alle BegriffeUnternehmen benötigen eine bewusst geschaffene und in betrieblichen Dokumenten festgelegte innere Ordnung, um ihre Aktivitäten auf die Unternehmensziele ausrichten zu können. In dieser inneren Ordnung kommt zum Ausdruck, wodurch das Handeln der Unternehmung bzw. die Unternehmenspolitik bestimmt wird und welche Regelungen existieren, um die Aktivitäten der Unternehmung darauf auszurichten. Es sind insbesondere bei der Gründung eines Unternehmens Entscheidungen zu treffen, die zu grundlegenden und langfristig gültigen Strukturregeln führen. Es handelt sich um einen besonderen Typ von Entscheidungen: konstitutive Entscheidungen, die sofern sie das Innere der Unternehmung betreffen als Unternehmensverfassung bezeichnet werden. Die Unternehmensverfassung ist grundsätzlich innerhalb der bestehenden gesetzlichen Regelungen (z.B. HGB oder Mitbestimmungsrecht) frei gestaltbar. Regelungen, die im Rahmen der Unternehmensverfassung getroffen werden, finden ihren Niederschlag in offiziellen Satzungen, Unternehmensleitlinien, Geschäftsverteilungsplänen, Organisationshandbüchern und anderen Dokumenten. Diese Dokumente geben die grundsätzliche Entwicklungsrichtung vor, die durch die entsprechende strategische und operative Führung mit den erforderlichen Entscheidungen umgesetzt wird. Als Sachverhalte, die unbedingt in der Unternehmensverfassung zu regeln sind, kommen
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