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Gesetzesänderungen 2026 – Das sollten Sie wissen

2026 bringt wichtige Gesetzesänderungen für Arbeitnehmer, Unternehmen, Selbstständige und Verbraucher. Von höherem Mindestlohn über neue Sozialversicherungsgrenzen bis hin zu verpflichtenden Digitalisierungsschritten und EU-Reformen: Wir zeigen kompakt, welche Änderungen wirklich ab 2026 gelten – und was Sie jetzt beachten sollten.
Gesetzesänderungen 2026 – Das wichtigste auf einen Blick
- Mindestlohn steigt auf 13,90 € → höhere Löhne, neue Minijob- und Midijob-Grenzen
- Neue Beitragsbemessungsgrenzen in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Zollreform: erste verbindliche Digitalisierungsschritte ab 2026
- CSRD: Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für weitere mittelgroße Unternehmen Pflicht
- TI-Anbindung wird verpflichtend für Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhmacher und -techniker
- CO₂-Preis steigt planmäßig weiter → Auswirkungen auf Energie- und Heizkosten
Änderungen im Bereich Arbeit & Einkommen
Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde
Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Anhebung wurde bereits beschlossen und betrifft Millionen Beschäftigte in nahezu allen Branchen. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und interne Vergütungsstrukturen überprüft und angepasst werden müssen.
Die Mindestlohnerhöhung wirkt sich zudem auf das gesamte Lohngefüge aus: Branchen mit vielen Mindestlohnempfängern – etwa Handel, Gastronomie, Logistik oder Dienstleistungen – müssen mit steigenden Personalkosten rechnen. Gleichzeitig profitieren Beschäftigte mit niedrigen Einkommen von einer spürbaren Entlastung und höheren Nettolöhnen.
Lesen Sie mehr dazu in unserem Artikel: Mindestlohn-Update bis 2027.
Neue Minijob- und Midijob-Grenzen 2026
Mit der Erhöhung des Mindestlohns steigen zum 1. Januar 2026 auch die Verdienstgrenzen für Minijobber und Beschäftigte im Übergangsbereich. Die monatliche Minijob-Grenze erhöht sich auf 603 Euro, da sie gesetzlich an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt ist.
Der sogenannte Midijob-Bereich beginnt künftig bei 603,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro monatlichem Einkommen. Beschäftigte innerhalb dieses Übergangsbereichs profitieren von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen, wodurch sich ein höheres Netto im Vergleich zu regulären Beschäftigungsverhältnissen ergibt.
Für Arbeitgeber bedeutet die Anpassung, dass bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse geprüft und Verträge gegebenenfalls angepasst werden müssen, um die neuen Grenzen korrekt abzubilden. Auch bei der Einsatzplanung, Lohnbuchhaltung und Abrechnung sind die erhöhten Schwellen zu berücksichtigen.
Steuerliche Änderungen 2026
Anpassung des Grundfreibetrags (voraussichtlich)
Für das Jahr 2026 ist eine erneute Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags vorgesehen. Dadurch bleibt ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei, was insbesondere Arbeitnehmern mit niedrigen und mittleren Einkommen zugute kommt.
Nach aktuellem Stand soll der Grundfreibetrag für Alleinstehende auf voraussichtlich 12.348 Euro steigen; bei einer Zusammenveranlagung wären es entsprechend 24.696 Euro. Die endgültigen Werte werden im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2026 festgelegt und können bis dahin noch angepasst werden.
Mit der Anhebung setzt der Gesetzgeber die Entlastung der Steuerzahler fort und reagiert zugleich auf Inflation und steigende Lebenshaltungskosten.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Zum 1. Januar 2026 treten die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung in Kraft. Sie bestimmen unter anderem, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhoben werden.
Nach aktueller Rechtslage erhöhen sich die Grenzwerte wie folgt:
- Kranken- und Pflegeversicherung: voraussichtlich 69.750 Euro jährlich (5.812,50 Euro monatlich)
- Renten- und Arbeitslosenversicherung (West): voraussichtlich 101.400 Euro jährlich (8.450 Euro monatlich)
Die endgültigen Zahlen werden durch die jährlich erscheinende Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung festgelegt.
Für Beschäftigte mit höheren Einkommen kann dies zu steigenden Beitragslasten führen, während Arbeitnehmer unterhalb der neuen Grenzen kaum belastet werden. Arbeitgeber und Lohnbuchhaltungen müssen die neuen Werte rechtzeitig in ihre Systeme übernehmen, um korrekte Beiträge abzuführen.
Änderungen für Unternehmen & Selbstständige
Modernisierung der Zollabwicklung: erste verbindliche Schritte ab 2026
Die Europäische Union modernisiert derzeit das Zollsystem umfassend, um Verfahren EU-weit zu vereinheitlichen und stärker zu digitalisieren. Ab 2026 treten erstmals konkrete Bausteine dieser Reform in Kraft, die insbesondere Unternehmen betreffen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren oder exportieren.
Ein besonders relevanter Bestandteil ist der schrittweise Ausbau der zentralisierten Zollabwicklung (Centralised Clearance). Unternehmen sollen künftig Zollanmeldungen EU-weit einheitlich vornehmen können – unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat Waren physisch ankommen.
Ab 2026 beginnen die ersten verpflichtenden Umsetzungsschritte, etwa:
- neue Anforderungen an digitale Datenübermittlung
- Standardisierung einzelner Zollverfahren
- Vorbereitung auf vollständig elektronische Abwicklungswege
Die vollständige EU-Zollreform wird über mehrere Jahre eingeführt. Wichtig ist jedoch:
Die 150-Euro-Zollfreigrenze wird NICHT bereits 2026 abgeschafft.
Diese Änderung ist politisch beschlossen, aber die nationale Umsetzung und das konkrete Startdatum stehen noch aus.
Unternehmen sollten 2026 dennoch als Übergangsjahr nutzen, um interne Prozesse, Dokumentationspflichten und IT-Schnittstellen an die zunehmend digitalisierten Verfahren anzupassen.
Umsetzungspflichten aus bestehenden EU-Verordnungen (CSRD & Nachhaltigkeitsberichterstattung)
Einige bereits verabschiedete EU-Verordnungen und Richtlinien entfalten ab 2025/2026 erstmals Wirkung – insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Die CSRD verpflichtet bestimmte Unternehmen, umfassende Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten (ESG) offenzulegen.
Für mittelgroße Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig waren, kann die Pflicht ab dem Geschäftsjahr 2026 gelten, sofern sie die entsprechenden Größenkriterien erfüllen (z. B. Bilanzsumme, Umsatz, Mitarbeiterzahl nach EU-Definition).
Die Verpflichtung betrifft typischerweise:
- größere Mittelständler
- Unternehmen mit kapitalmarktorientierten Aktivitäten
- Betriebe, die Teil größerer Konzerngruppen sind
Für klassische Handwerksbetriebe und Kleingewerbetreibende spielt die CSRD in der Regel keine Rolle, da sie unterhalb der Schwellen liegen. Für wachstumsorientierte Mittelständler oder Zulieferbetriebe kann die neue Berichtspflicht jedoch relevant werden – entweder direkt oder indirekt über erhöhte Dokumentationspflichten gegenüber Geschäftspartnern.
Telematikinfrastruktur: neue Pflicht für Gesundheitshandwerke ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 müssen bestimmte Gesundheitshandwerke verpflichtend an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein. Die TI ermöglicht den sicheren digitalen Austausch medizinischer Informationen und wird bereits seit einigen Jahren im Gesundheitswesen schrittweise ausgebaut.
Von der neuen Pflicht sind folgende Berufsgruppen betroffen:
- Augenoptiker
- Hörakustiker
- Orthopädieschuhmacher
- Orthopädietechniker
Damit die Anbindung an die TI funktioniert, benötigen Betriebe zwei zentrale Komponenten:
- einen elektronischen Berufsausweis (eBA) für die fachlich verantwortlichen Personen
- eine SMC-B-Karte („Security Module Card – Betriebsstätte“) für jede Betriebsstätte, die den Zugang zur TI technisch ermöglicht
Mit dieser Neuerung werden weitere Gesundheitshandwerke in die digitale Versorgungsstruktur integriert. Für Betriebe bedeutet das, dass technische Ausstattung, Praxis-Software und organisatorische Abläufe rechtzeitig angepasst werden müssen. Die verpflichtende TI-Anbindung ist eine der wichtigsten gesetzlichen Änderungen für das Handwerk im Jahr 2026 und sollte nicht zu spät vorbereitet werden.
Verbraucherthemen
Anpassungen bei Sozialleistungen
Viele staatliche Sozialleistungen werden jährlich angepasst, darunter insbesondere die Bürgergeld-Regelsätze. Auch zum 1. Januar 2026 erfolgen wieder Anhebungen, da diese Werte gesetzlich an Preis- und Lohnentwicklung gekoppelt sind.
Konkrete Beträge stehen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung meist noch nicht endgültig fest, da sie erst im Rahmen der Regelsatzverordnung des jeweiligen Jahres beschlossen werden. Sicher ist jedoch, dass Leistungsbeziehende auch 2026 mit einer Anpassung rechnen können.
Für Haushalte mit geringem Einkommen kann dies eine wichtige finanzielle Entlastung darstellen, insbesondere angesichts steigender Lebenshaltungs- und Energiekosten.
Energie & CO₂-Bepreisung
Der gesetzlich festgelegte CO₂-Preis im nationalen Emissionshandel steigt planmäßig auch zum 1. Januar 2026 weiter an. Diese Mechanik wurde bereits in früheren Klimagesetzen festgelegt und erhöht die Kosten für fossile Energieträger wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel.
Die CO₂-Bepreisung betrifft damit:
- private Haushalte, insbesondere beim Heizen
- Mieter und Vermieter, da der CO₂-Kostensplit weiter Anwendung findet
- Unternehmen, die fossile Brennstoffe einsetzen
- Transport- und Logistikbranche
Der Preisanstieg soll Anreize für Energieeinsparung und den Wechsel zu erneuerbaren Energien schaffen. Für Verbraucher bedeutet das jedoch, dass Heiz- und Mobilitätskosten 2026 erneut leicht steigen können – je nach individueller Nutzung und Energiequelle.
Änderungen in der Produktsicherheit
Recht auf Reparatur (EU-Richtlinie)
Ab 2026 beginnt die schrittweise Umsetzung des neuen europäischen Rechts auf Reparatur, das die Reparierbarkeit vieler Produkte deutlich verbessert. Ziel ist es, die Lebensdauer von Geräten zu verlängern, Elektroschrott zu reduzieren und Verbraucherrechte zu stärken.
Hersteller werden ab 2026 verpflichtet:
- Ersatzteile und Reparaturinformationen länger bereitzustellen
- Reparaturen zu fairen und transparenten Bedingungen anzubieten
- bestimmte Produkte so zu gestalten, dass sie leichter repariert werden können
Für Verbraucher bedeutet das, dass Reparaturen häufiger wirtschaftlich sinnvoll werden und Geräte nicht mehr so schnell entsorgt werden müssen. Für Händler und Handwerksbetriebe, insbesondere in den Bereichen Elektro- und Gerätetechnik, eröffnen sich neue Chancen im Reparaturservice.
Die vollständige Umsetzung erfolgt in mehreren Stufen, die abhängig von Produktgruppen und Ersatzteilkategorien sind.
Neuerungen in der Produkthaftung für digitale Produkte
Ebenfalls ab 2026 tritt eine umfassende Reform der europäischen Produkthaftungsregeln in Kraft. Diese modernisierte Richtlinie berücksichtigt erstmals den digitalen Markt und erweitert die Haftungspflichten deutlich.
Die neuen Regeln gelten für:
- Hersteller,
- Händler,
- Importeure,
- Dienstleister, die digitale Produkte bereitstellen,
darunter insbesondere Software, vernetzte Geräte (IoT), smarte Haushaltsgeräte und digital gesteuerte Systeme.
Wesentliche Änderungen ab 2026:
- Digitale Elemente eines Produkts – etwa Softwareupdates – können haftungsrelevant werden.
- Hersteller müssen Sicherheits- und Funktionsupdates über einen definierten Zeitraum bereitstellen.
- Fehler in digitalen Komponenten können ebenso zu Haftungsansprüchen führen wie klassische Produktmängel.
Die Reform stärkt den Verbraucherschutz und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte technisch und organisatorisch sicherer zu gestalten. Für Händler und Dienstleister bedeutet dies, dass Dokumentations- und Informationspflichten steigen und interne Prozesse angepasst werden müssen.
Ausblick auf mögliche weitere Reformen
Neben den konkreten gesetzlichen Anpassungen, die 2026 in Kraft treten, gibt es eine Reihe von Reformen, die politisch bereits beschlossen oder in Planung sind, deren Umsetzung jedoch erst in den kommenden Jahren erfolgt. Diese Entwicklungen betreffen sowohl Unternehmen als auch Verbraucher, gehören aber nicht zu den Gesetzesänderungen des Jahres 2026.
E-Rechnung: Ausstellungspflicht ab 2027/2028
Während Unternehmen seit 2025 verpflichtet sind, elektronische Rechnungen empfangen zu können, beginnt die Pflicht zur ausgestellten E-Rechnung erst gestaffelt ab 2027. Spätestens ab 2028 müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen versenden. 2026 ist daher ein Übergangsjahr ohne neue Stichtage.
Unser Tipp: E-Rechnungsgenerator
Körperschaftsteuer-Senkung ab 2028
Die geplante Reform zur Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 15 % auf 10 % soll schrittweise zwischen 2028 und 2032 umgesetzt werden. Für das Jahr 2026 hat diese Maßnahme keine unmittelbare Bedeutung, kann aber mittelfristige Investitionsentscheidungen beeinflussen.
Mögliche Reform der Pflegefinanzierung
Im politischen Raum werden derzeit verschiedene Modelle zur Stärkung der häuslichen Pflege diskutiert, darunter ein mögliches Lohnersatzmodell für pflegende Angehörige. Diese Vorschläge sind jedoch nicht beschlossen, und ein Startdatum – ob 2026 oder später – steht nicht fest.
Daher handelt es sich um eine reine Zukunftsperspektive.
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Projekte wie das E-Rezept, die elektronische Patientenakte (ePA) oder der Ausbau digitaler Versorgungsangebote werden kontinuierlich weiterentwickelt. Auch wenn 2026 einzelne technische Fortschritte oder Anpassungen erfolgen, gibt es keinen neuen gesetzlichen Stichtag, der speziell auf dieses Jahr fällt.
Die Modernisierung setzt sich jedoch langfristig fort und bleibt für Praxen, Apotheken und Gesundheitshandwerke relevant.
Fazit
2026 wird ein Jahr spürbarer Veränderungen – für Arbeitnehmer, Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen. Während höhere Löhne und angepasste Sozialversicherungsgrenzen mehr Netto oder höhere Beitragslasten bedeuten können, stehen Betrieben vor allem neue Dokumentations-, Digitalisierungs- und Berichtspflichten bevor. Gleichzeitig treten wichtige EU-Reformen in Kraft, die Produktsicherheit, Nachhaltigkeit und Verbraucherrechte stärken sollen.
Für viele Unternehmen lohnt sich ein frühzeitiger Blick auf interne Prozesse, IT-Strukturen und Personalplanung. Verbraucher profitieren von stärkeren Reparaturrechten, müssen jedoch mit steigenden Energie- und CO₂-Kosten rechnen.
Wer die Neuerungen kennt und sich rechtzeitig vorbereitet, kann Risiken vermeiden und Chancen besser nutzen.
FAQ – Häufige Fragen zu den Gesetzesänderungen 2026
2026 gelten höhere Freibeträge, angepasste Pauschalen und veränderte Steuertarife. Viele Beschäftigte und Familien profitieren dadurch von einer spürbaren Entlastung. Auch für Selbstständige ändern sich Abschreibungsregeln und Dokumentationspflichten.
Durch CO₂-Preis, Förderprogramme und neue Vorgaben für Heizsysteme können sowohl Mehr- als auch Minderkosten entstehen. Entlastungen ergibt es etwa bei Stromnetzentgelten, während fossile Brennstoffe teurer werden.
Familien profitieren von höheren Leistungen wie Kindergeld und Kinderfreibetrag. Rentner erhalten turnusgemäße Rentenanpassungen. Weitere soziale Leistungen werden angepasst, um steigende Lebenshaltungskosten abzufedern.
müssen prüfen, ob sie Leistungen beauftragen, die abgabepflichtig sind, oder ob neue Meldefristen greifen.
Durch den steigenden CO₂-Preis erhöhen sich Heiz- und Kraftstoffkosten. Eigentümer müssen zudem regionale Wärmeplanungen und neue Vorgaben für Heizungssysteme beachten. Für Mieter können Nebenkosten steigen — abhängig vom Verbrauch und Gebäudezustand.
