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Mieter

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Das Übergabeprotokoll einer Wohnung — Vorsicht ist besser als Nachsicht

Wer als Mieter in eine Wohnung zieht, sollte nicht nur die Höhe der Miete und Nebenkosten im Mietvertrag schriftlich festhalten. Wenn eine Wohnung übernommen wird, sollten Sie ein Übergabeprotokoll schreiben, damit Sie im Falle eines Auszugs auch nachweisen können, in welchem Zustand Sie die Mietwohnung übernommen haben bzw. welche Mängel noch beseitigt werden mussten. Auch die Anzahl der Schlüssel, die dem Mieter übergeben wurden, werden hier schriftlich festgehalten. Mittels einer Vorlage können Sie sichergehen, dass Sie keine wichtigen Punkte vergessen.

Mitvermietet oder Ablösung?

Insbesondere wenn Sie bei Ihrem Einzug in die neuen vier Wände Einrichtungsgegenstände mitübernehmen, sollte schriftlich festgehalten werden, ob diese nur vermietet werden oder in das Eigentum des Mieters übergehen und dafür ein gewisser Abstand gezahlt wird. Beispielsweise kann eine Küche lediglich mit dem Wohnraum zusammen vermietet werden oder vom Mieter gekauft werden. Neben dem Übergabeprotokoll wird für so einen Fall eine Ablösevereinbarung verfasst. Rechtlich handelt es sich hierbei um einen Kaufvertrag. Die Ablösevereinbarung kann zwischen Mieter und Vermieter oder zwischen einem ehemaligen Mieter und dem Nachmieter getroffen werden.

Rechte und Pflichten bei Formalitäten unbedingt beachten

Wie vieles im Leben sind auch Übergabeprotokolle und Ablösevereinbarungen durch Gesetze geregelt. Damit bei der Erstellung nichts vergessen oder übersehen wird, ist es ratsam, sich an einer Vorlage zu orientieren. Unter Vorlagen.de finden Sie zahlreiche Mustervorlagen, die lediglich durch Ihre persönlichen Daten ergänzt werden müssen. Das "böse Erwachen" kommt oft erst nach etlichen Jahren — und zwar genau dann, wenn Sie aus dem Mietobjekt wieder ausziehen wollen. Sorgen Sie deshalb heute schon vor.