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Steuerrecht
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Antrag auf Berichtigung eines Steuerbescheids
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Antrag auf Beschränkung einer Zwangsvollstreckung
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Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen
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Antrag auf Fristverlängerung einer Stellungnahme, fristwahrend
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Antrag auf Fristverlängerung zur Unterlagenanforderung, fristwahrend
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Antrag auf Ruhenlassen eines Verfahrens, Finanzamt
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Antrag auf Stundung einer Steuerschuld
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Antrag auf Verlängerung der Präklusionsfrist
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Antrag auf Wiedereinsetzung und Aussetzung einer Vollziehung
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Arbeitgeber Bescheinigung – Auslandsaufenthalt
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Arbeitgeberbestätigung – mehr als 183 Auslandstage
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Aufhebung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
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Aufhebung Verspätungszuschlag Finanzamt
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Bescheinigung berufliche Auswärtstätigkeit/Einsatzwechseltätigkeit
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Steuerformulare, Musterbriefe und Einsprüche
Der deutsche Gesetzgeber hat das Steuerrecht umfassend geregelt. Mit dem Begriff Steuern verbindet man allgemein öffentlich-rechtliche Zwangsabgaben von natürlichen und juristischen Personen zur Finanzierung des Gemeinwesens. Anders als bei Gebühren und Beiträgen wird dem Steuerzahler keine direkte Gegenleistung gewährt. Je nach Art der Besteuerung wird zwischen Besitzsteuern, Verkehrssteuern und Verbrauchssteuern unterschieden. Die weitaus wichtigsten Steuerarten sind die Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer, Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer). Die Erfassung und Erhebung der Steuern ist zumeist Aufgabe der Finanzbehörden, insbesondere die der Finanzämter.
Wollen Sie als Steuerpflichtiger Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid erheben, die Stundung der Steuerschuld oder den Wechsel in eine andere Steuerklasse bewirken? Dann sind Sie mit unseren rechtssicheren, von erfahrenen Rechtsanwälten erstellten, Musterschreiben, Musterformularen und Anträgen bestens ausgestattet. Softwareprogramme von namhaften Herstellern unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung.
Mithilfe unserer Musterbriefe erledigen Sie die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt sicher und einfach selbst. Daneben stellen wir Ihnen in unserem Servicebereich diverse Onlinerechner zur Ermittlung Ihrer individuellen Steuerlast zur Verfügung.