Anträge beim Finanzamt bei fehlender zertifizierter TSE bei elektronischen Kassensystemen
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Anträge beim Finanzamt bei fehlender zertifizierter TSE bei elektronischen Kassensystemen
Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem verwenden, müssen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vorweisen können. Dies ist im Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen ( das sog. Kassengesetz) verankert. Grundsätzlich müssten Kassen seit Januar 2020 eine TSE haben, jedoch wurde diese Deadline aufgrund von Corona auf März 2021 verlegt.
Aufgrund der Pandemie und der vielen Unternehmen, die sich für eine cloudbasierte TSE entschieden haben, konnten die meisten elektronischen Kassensysteme nicht bis März 2021 aufgerüstet werden. Daher kann in Ausnahmefällen die Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.09.2021 ausgedehnt werden.
Damit dies möglich ist, muss das betroffene Unternehmen bei seinem zuständigen Finanzamt einen Antrag stellen und in diesem erklären, warum eine solche Aufrüstung bisher nicht erfolg ist.
Um Sanktionen durch das Finanzamt zu meiden, sollten Sie schnellstmöglich einen Antrag mit der entsprechenden Erklärung erstellen. Dieses Paket enthält folgende Anträge mit Begründungen:
Antrag 1: Zertifiziertes Cloud TSE ist bereist implementiert
Verwenden Sie diesen Antrag, wenn eine Umstellung bereits erfolgt ist, jedoch die Umsetzung der Anforderungen noch nicht von statten gegangen sind.
Antrag 2: Cloud TSE bereits implementiert, jedoch fehlt die entsprechende Zertifizierung
Auch dies ist ein ausreichender Grund, um die Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.09.2021 auszudehnen.
Antrag 3: Probleme des TSE Herstellers
Ein weiterer Grund für die Ausdehnung sind Probleme beim TSE Hersteller. Verwenden Sie diesen Antrag wenn Ihr TSE-Hersteller nicht in der Lage ist, die bestellte TSE zu implementieren.
Antrag 4: Verzögerungen der TSE aufgrund der Corona Pandemie
Auch die Pandemie ist ein Grund, weshalb die Aufrüstung bis 31.03.2021 noch nicht erfolgt werden konnte. Zu den durch die Pandemie verursachten Gründen zählen beispielsweise folgende:
- Aufgrund des Lockdowns ist der Betrieb seit November 2021 geschlossen
- Das für die Kassenaufrüstung zuständie Personal befindet sich in Kurzarbeit
- Die wirtschaftliche Situation ließ es nicht zu, die TSE zu bestellen bzw. implementieren zu lassen
Um die komplette Funktionalität des Produkts zu gewährleisten wird/werden folgende Software/Softwares benötigt:
- WinZip oder WinRAR (aktuelle Versionen)
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