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Provisionsklage Makler
Beschreibung
Mit dieser Musterklage setzt ein Immobilienmakler, nachdem er eine Immobilie (Haus oder Wohnung) erfolgreich vermittelt hat, seine Ansprüche auf Zahlung einer vereinbarten Provision, gegenüber seinem Auftraggeber durch.
Hinweise:
Abhängig von der Höhe der Maklerprovision wird diese am Amts- oder Landgericht eingeklagt. Bei einem Streitwert, der über 5.000 € liegt, besteht der Zwang, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen.
Seit dem 01.01.2002 verjähren Provisionsansprüche, gemäß 195 BGB, innerhalb einer Frist von drei Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Provisionsanspruch entstanden ist.
Mit dieser Musterklage setzt ein Immobilienmakler, nachdem er eine Immobilie (Haus oder Wohnung) erfolgreich vermittelt hat, seine Ansprüche auf Zahlung einer vereinbarten Provision, gegenüber seinem Auftraggeber durch.
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