Beschreibung
Bei einem Insolvenzverwalter wird mit diesem Schreiben, wenn das Insolvenzgericht dazu auffordert, eine nachrangige Insolvenzforderung angemeldet. Welche Ansprüche als nachrangig betrachtet werden können wird in der Insolvenzverordnung nach § 39 erklärt.
Wichtige Voraussetzung für eine Forderungsanmeldung ist, dass das Insolvenzverfahren durch die zuvor beschriebene Anmeldung einer Forderung nicht unnötig verzögert wird.
