Arbeitseinstellung und Setzung einer Nachfrist

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Beschreibung

(Forderungssicherungsgesetz) Mit der Neuregelung des Gesetzes zur Forderungssicherheit (§648 a BGB) ist es einem Handwerker möglich, eine Sicherung von seinem Auftraggeber zu verlangen.

Darüber hinaus ist es nun statthaft, dass ein Handwerker vorübergehend seine Arbeit einstellt, ohne Schadensersatzansprüche von seinem Auftraggeber erwarten zu müssen.

Die Vorlage enthält außer der Mitteilung der Arbeitseinstellung eine Nachsetzungsfrist. Mit dem Ablauf dieser Frist gilt ein geschlossener Vertrag als aufgehoben, wenn bis dahin von Seiten des Auftraggebers keine Sicherheit erbracht wurde.

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(Forderungssicherungsgesetz) Mit der Neuregelung des Gesetzes zur Forderungssicherheit (§648 a BGB) ist es einem Handwerker möglich, eine Sicherung von seinem Auftraggeber zu verlangen.

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