Beschreibung
Mit der Vorlage wird bei dem Nachlassgericht eine Bescheinigung beantragt, dass die Erbschaft ausgeschlagen wurde.
Erfolgt eine Ausschlagung der Erbschaft nicht fristgerecht, dann gilt die Erbschaft als angenommen. Mit einer Bescheinigung besteht Rechtssicherheit, dass die Ausschlagung frist – und formgerecht erklärt wurde.
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