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Datengeheimnis, Verpflichtung von Dritten (Fremdpersonal) – Mustervorlage
Anbieter: B2.Legal Rechtsanwälte PartmbB
Beschreibung
Geprüfte Muster-Vorlage aus dem Hause A/S/G Rechtsanwälte
Mit der Vorlage verpflichtet ein Arbeitgeber Dritte bzw. Fremdpersonal auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Unternehmer haben auch Dritte, die mit der Datenverarbeitung betraut sind, auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Der Datenschutz soll die gespeicherten personenbezogenen Daten, Unterlagen sowie Ergebnisse aus diesen Daten vor Missbrauch schützen und so die schutzwürdigen Belange der Betroffenen sichern.
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