Beschreibung
Das Arbeiten mit Schwefelsäure 37% birgt viele Gefahren.
Beispielsweise löst die Schwefelsäure schwere Verätzungen der Haut und Augen aus.
Diese Gefahren gilt es mit dieser Betriebsanweisung, durch Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, zu vermeiden.
Die Betriebsanweisung erfüllt die Anforderungen die sich aus der Gefahrstoffverordnung ergeben und beinhaltet folgende Themengebiete:
- Gefahrstoffbezeichnung
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrfall
- Verhalten bei Unfällen
- Sachgerechte Entsorgung
