Beschreibung
In Ihrem Unternehmen wird mit krebserzeugenden Gefahrenstoffen umgegangen?
Diese müssen in Deutschland mittlerweile gemäß § 37 der Gefahrenstoffverordnung eingestuft und gekennzeichnet sein. Unternehmen sind verpflichtet, den Umgang mit disen Stoffen der entsprechenden Stelle offiziell mitzuteilen.
In dieser Vorlage finden Sie eine Musteranzeige für eine solche Meldung. Sie können dies sofort downloaden und verwenden.
