Die Vorlage beinhaltet einen Engagementvertrag zwischen einem Künstler und einer Agentur. Da das Vertragsverhältnis kein Arbeitsverhältnis darstellt, gelten für den Künstler die Bestimmungen des Arbeitsrechts nicht. Auch ist die Beschäftigung des Künstlers grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig.