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Checkliste - Brandschutz

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Checkliste - Brandschutz

Alarmplan, DGUV Vorschrift 9, ASR A1.3, Feuer, Feuerlöscher

Brennbare Stoffe

Bei brennbaren Stoffen ist stets zu prüfen, ob sie nicht durch unbrennbare Stoffe ersetzt werden können. Vorräte brennbarer Stoffe dürfen nur an geeigneten Stellen gelagert werden. Außerdem gilt:

  • Lager- und Einsatzstellen brennbarer Stoffe vorschriftsmäßig kennzeichnen (DGUV Vorschrift 9, ASR A1.3)
  • Mengen brennbarer Stoffe am Arbeitsplatz möglichst gering halten, maximal ein Schichtbedarf
  • Abfälle, nicht mehr benötigte Reste und gebrauchte Putzmaterialien sofort aus dem Gefahrenbereich entfernen.

Feuerlöscher

Feuerlöscher müssen für die vorhandenen brennbaren Stoffe geeignet und in ausreichender Zahl vorhanden sein (siehe ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände). Feuerlöscher müssen leicht erreichbar sein und regelmäßig auf Einsatzbereitschaft geprüft werden.

Die Mitarbeiter sind

  • im richtigen Handhaben der Feuerlöscher zu unterweisen
  • möglichst durch regelmäßige Löschübungen zu trainieren
  • über die Sicherheitsabstände zu elektrischen Anlagen bis 1000 V beim Einsatz von Feuerlöschern zu informieren.

Entstehen durch selbsttätige ortsfeste Löscheinrichtungen Gefahren für die Mitarbeiter, zum Beispiel Erstickungsgefahren, sind selbsttätige Warneinrichtungen erforderlich.

Alarmplan

In jedem Betrieb ist, unabhängig von der Größe, ein Alarmplan erforderlich. Dieser sollte im Zusammenwirken mit der zuständigen Feuerwehr erstellt werden. Der Alarmplan legt fest, wer in welcher Weise im Brandfall zu verständigen ist. Er muss Angaben enthalten, wer die Feuerwehr an welcher Stelle des Betriebes erwartet und zum Brandherd einweist. Der Alarmplan informiert über

  • das richtige Verhalten im Brandfall
  • die Fluchtwege
  • die festgelegten Sammelstellen
  • Maßnahmen, die der Brandentdecker beziehungsweise der Brandmeldungsempfänger treffen muss.

Der Alarmplan muss regelmäßig aktualisiert werden (z. B. durch Aushang, bei mündlichen Unterweisungen). Musteralarmpläne sind bei den Sachverständigen erhältlich.

Schweißen in brandgefährdeten Bereichen

  1. Feuer- und Explosionsgefahr beseitigen, soweit dies möglich ist.
  2. Im Gefahrenbereich verbleibende brennbare Stoffe abdecken.
  3. Fugen, Ritzen, Öffnungen abdecken oder abdichten.
  4. Löschmittel bereitstellen, Brandwache stellen.
  5. Schweißstelle und Umgebung so lange kontrollieren, bis keine fühlbare Übertemperatur mehr feststellbar ist.

Bei Feuer- und Explosionsgefahr dürfen Schweißarbeiten nur mit schriftlicher Genehmigung des Betriebsleiters oder Beauftragten und nur unter Aufsicht ausgeführt werden

Um die komplette Funktionalität des Produkts zu gewährleisten wird/werden folgende Software benötigt:

  • Microsoft Word (aktuelle Version)
  • Acrobat Reader (aktuelle Version)

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