Übernahme Delkrederehaftung
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Übernahme Delkrederehaftung
Mit der Vorlage "Delkrederehaftung" übernimmt der Handelsvertreter als Delkrederegeber dem Unternehmen die Haftung für die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (von ital. del credere „ des Glaubens“). Er steht damit für eine fremde Schuld ein. Der Handelsvertreter erhält für das Risiko eine entsprechende Vergütung, die Delkredereprovision (§ 86 b HGB).
Die vorliegende Delkrederevereinbarung ist von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und sofort nach dem Download einsetzbar. Bei Bedarf können Sie die Vereinbarung einfach anpassen und beliebig oft verwenden.
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