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Urlaubsgeld

Letzte Änderung am: 3. Juli 2023

Das Urlaubsgeld ist ein zusätzliches Entgelt, das der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält. In der Regel ist es dazu gedacht, um Kosten für eine Reise oder andere Erholungsmaßnahmen während des Urlaubs zu finanzieren. Es gibt allerdings keinerlei wirkliche Zweckgebundenheit für den gezahlten Geldbetrag. Der Zeitpunkt, zu dem das Geld gezahlt wird, kann ganz unterschiedlich sein. Häufig wird es im Sommer überwiesen. Diese Zahlung ist nicht identisch mit dem sogenannten Urlaubsentgelt. Letzteres ist das normale Gehalt, das während der Urlaubszeit weitergezahlt wird, obwohl der Arbeitnehmer während des Urlaubs nicht für die Ausführung von Arbeiten zur Verfügung steht.

In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Urlaubsgeld



Im Regelfall besteht keine Verpflichtung für einen Arbeitgeber, Urlaubsgeld zu zahlen. Falls allerdings ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde und für den Arbeitsvertrag Gültigkeit hat, sind entsprechende Regelungen zu beachten. Von besonderer Bedeutung sind selbstverständlich auch die Vereinbarungen, die im individuellen Arbeitsvertrag festgehalten wurden. Darin finden sich in der Regel alle wichtigen Eckdaten zum Urlaubsgeld, zum Beispiel der Zeitpunkt der jährlichen Auszahlung und die Höhe des zu zahlenden Betrags. Wenn ein Arbeitgeber mehrfach den Betrag gezahlt hat, ohne dass eine vertragliche Regelung besteht, kann ebenfalls ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung begründet werden. Man spricht in solchen Fällen von der sogenannten „betrieblichen Übung“. Möchte der Arbeitgeber dies verhindern, so sollte er schriftlich fixieren, dass die Zahlung auf Widerruf erfolgt. Wenn ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet, kann ein Rückzahlungsanspruch des bereits gezahlten Urlaubsgelds entstehen. Dies muss allerdings gesondert vereinbart worden sein.

Die steuerliche Behandlung des Urlaubsgelds



Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Urlaubsgeld zahlt, so gelten hierfür keine besonderen steuerlichen Regelungen. Der gezahlte Geldbetrag wird steuerlich genauso behandelt wie der sonstige Arbeitslohn des Arbeitnehmers, es fällt also die normale Lohnsteuer an. In einigen anderen Ländern ist die Besteuerung des Urlaubsgelds abweichend geregelt. So wird die Zahlung beispielsweise in Österreich zu den Sonderzahlungen gezählt und damit auch etwas günstiger besteuert, wenn es eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

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