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Einzelunternehmen

Letzte Änderung am: 3. Juli 2023

Einzelunternehmen: Definition und Erklärung

Ein Einzelunternehmen ist ein Geschäftsunternehmen, in dem nur eine Person Eigentümer ist. Das heißt, es gibt keinen Partner oder Miteigentümer. In einem von einem Einzelunternehmer geführten Unternehmen gehen alle Gewinne ausschließlich an den Eigentümer und es erfolgt keine Ausschüttung von Dividenden. Alle geschäftlichen Vermögenswerte gehören dem Eigentümer und gleichzeitig haftet er allein für alle Schulden. Ein solches Geschäft aufzubauen ist sehr einfach. Es gibt keine Formalitäten oder Verträge und das Unternehmen kann auch ohne Formalitäten aufgelöst werden. Für diese Art von Unternehmen ist in der Regel keine Registrierung erforderlich und es müssen keine gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Das für die Gründung eines Einzelunternehmens benötigte Kapital stammt aus der eigenen Tasche des Eigentümers oder aus einem persönlichen Darlehen, das er erhalten hat.

 

Das Einzelunternehmen im Detail

Wenn es sich bei einem Unternehmen um ein Einzelunternehmen handelt, bedeutet dies nicht unbedingt, dass eine Person alle Unternehmensprozesse allein übernehmen muss. Der alleinige Eigentümer kann Personen damit beauftragen, das Geschäft für ihn zu führen. Das Bestehen eines Einzelunternehmens endet, wenn der alleinige Eigentümer sich aus irgendeinem Grund dazu entscheidet, seine Geschäfte niederzulegen. Sobald ein als Einzelunternehmen geführtes Unternehmen zahlungsunfähig wird, kann der persönliche Besitz des Eigentümers zur Begleichung der Schulden des Unternehmens verwendet werden. Auch diese Unternehmensart entzieht sich keiner Steuer. Es müssen Bücher über die Konten geführt und Einnahmen und Ausgaben steuerlich erfasst werden.

 

Vor- und Nachteile dieser Unternehmensform

Die Vorteile dieser Unternehmensform sind folgende: Für die Gründung oder Beendigung des Geschäfts sind keine gesetzlichen Formalitäten erforderlich. Die Kosten für die Einrichtung des Unternehmens sind niedrig, ebenso wie Gemeinkosten und Verwaltungskosten. Der Eigentümer hat die volle Entscheidungsgewalt.

Zu den Nachteilen eines Einzelunternehmens gehört, dass das Vermögen des Eigentümers zur Begleichung von Schulden des Unternehmens eingezogen werden kann. Ein Mangel an persönlichen Geschäftsfähigkeiten und begrenzte Finanzquellen können Wachstum und Expansion einschränken.

 

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