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Fälligkeit

Letzte Änderung am: 3. Juli 2023

Bei der Fälligkeit handelt es sich um eine wesentliche Vertragsbestimmung, die bei jeder Geldanlage und Kreditaufnahme greift. Sie bestimmt den exakt auf ein Kalenderdatum festgelegten Termin, an dem ein Guthaben zurückgezahlt oder ein Kredit getilgt werden muss. Die Fälligkeit hat erhebliche Auswirkungen, sowohl auf die Zinsen des zugrundeliegenden Geschäftes als auch auf die Bilanz der Bank beziehungsweise des Kreditnehmers.

Die goldenen Finanzierungsregeln - sie sind zinsbestimmend



Für jede Bank gibt es ziemlich umfassende Vorschriften, wie die Bankbilanz auszusehen hat. Eine der wesentlichen davon beschreibt etwas, was umgangssprachlich als "goldene Finanzierungsregel" bekannt ist: Die Bank muss jederzeit zahlungsfähig sein, weshalb langfristige Ausleihungen langfristig finanziert und kurzfristig angelegte Kundengelder auch nur kurzfristig investiert werden können. Abgesehen von gewissen Schwankungsbreiten hat eine Kundeneinlage somit einen unterschiedlichen Nutzungswert. Je weiter die Fälligkeit in der Zukunft liegt und je genauer der Tag bestimmt ist, desto höher sind die Zinsen. Diese Preis- beziehungsweise Zinsbildungsgrundlage ist in der Zinsstrukturkurve oder der Umlaufrendite wiederzufinden: Dort steigen sowohl die Haben- als auch die Soll-Zinsen mit höherer Laufzeit, also längerer Fälligkeit, an.

Viele Finanzgeschäfte haben gar keine festgeschriebene Fälligkeit



Erstaunlicherweise gibt es auch Finanzgeschäfte, bei denen die Fälligkeit entweder zu Vertragsbeginn oder niemals exakt festgeschrieben wird. Die häufigste Form sind die Sichteinlagen (beispielsweise auf einem Girokonto oder dem Tagesgeldkonto): Diese können jederzeit vollständig abgehoben werden, eine entsprechende Mitteilung über die Auszahlung des Guthabens reicht aus. Die meisten Sparbücher sind eine Hybrid-Form von Geldanlagen mit variabler Fälligkeit. Dort ist eine sofortige Auszahlung (entsprechend einer Fälligkeit von null Tagen) bis zu einem Betrag von 1.000 oder 2.000 Euro jederzeit möglich. Die darüber hinausgehenden Beträge können erst nach einer Kündigung oder gegen die Bezahlung von Verzugszinsen abgehoben werden. Deshalb lässt sich festhalten, dass die meisten Finanzgeschäfte eine Fälligkeit haben. Diese kann aber auch sehr variabel gestaltet sein und im Extremfall eine Zeitdauer von null Tagen haben.

Probleme bei der Interpretation von Fälligkeiten



Insbesondere im Szenario eines Konjunkturabschwungs oder bei einer sich verschlechternden Bonität des Kreditnehmers kann es durchaus auch zu Misinterpretationen von Fälligkeiten kommen. Meistens handelt es sich dann um einen Dispositionskredit, für Firmen oder Privatkunden, bei dem die Kreditnehmer von einer unbegrenzten Laufzeit ausgehen. Allerdings ist die Bank als Kreditgeber nicht verpflichtet, die einmal eingeräumten Limits unverändert zu belassen. So kann es durchaus sein, dass Limits in einem Monat um bis zu ein Drittel heruntergesetzt und erst später wieder erhöht werden. Deshalb sollte sich jeder Bankkunde mit dem Konzept der Fälligkeit befassen.

 

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