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Inventur

Letzte Änderung am: 3. Juli 2023

Was ist eine Inventur?

Bei einer Inventur handelt es sich grundlegend um eine Bestandsaufnahme, bei der alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem festgelegten Stichtag erfasst und schriftlich festgehalten werden. Die Erfassung erfolgt dabei durch drei unterschiedliche Verfahren, welche jeweils verschiedene Gegenstandsarten berücksichtigen. Das klassische Verfahren stellt hierbei die körperliche Bestandsaufnahme dar, bei der die Vermögensgegenstände durch Zählen, Wiegen oder Messen registriert werden. Sollte sich hierbei eine exakte Erfassung als wirtschaftlich unzumutbar beziehungsweise als unmöglich herausstellen, wie beispielsweise bei Sandvorräten der Fall ist, ist eine Schätzung inklusiver Bewertung möglich. Allerdings lassen sich mit diesem Vorgehen nicht alle Inventarpositionen eines Unternehmens identifizieren. Denn gerade Schulden oder immaterielle Vermögensgegenstände, wie beispielsweise Grundstücke, Darlehen, Bankguthaben oder Verbindlichkeiten entziehen sich einem solchen Verfahren. Deshalb wird in diesen besonderen Fällen auf Dokumente und Aufzeichnungen der Finanzbuchhaltung zurückgegriffen, wozu beispielsweise Kontoauszüge, Rechnungen oder Saldenlisten zählen. Daher wird dieses Verfahren auch als buchmäßige Bestandsaufnahme oder Buchinventur bezeichnet. Das dritte Verfahren stellt die Anlageninventur dar, welche die körperliche Bestandsaufnahme im Falle eines beweglichen Anlagevermögens ersetzt. Zu diesem beweglichen Anlagevermögen zählen beispielsweise Maschinen, Firmenwagen oder Büroausstattung. Für all diese Gegenstände muss im Rahmen der Anlageninventur eine Anlagekarte ausgefüllt werden, die neben dem Bilanzwert am Bilanzstichtag auch eine genaue Gegenstandsbezeichnung, den Herstellungs- und Anschaffungstag, die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten sowie die Nutzungsdauer beinhaltet.

Wer muss eine Inventur durchführen?

Aus § 240 des Handelsgesetzbuches und § 140/141 der Abgabenordnung ergibt sich, dass alle Unternehmen, die einer doppelten Buchführung verpflichtet sind, am Ende eines jeden Geschäftsjahres jährlich eine Inventur durchführen müssen. Denn bei diesen Unternehmen stellt die Bestandsaufnahme einen Bestandteil der ordnungsgemäßen Buchführung dar. Außerdem sind auch Personen, die ein Unternehmen neu gründen oder ein Geschäft aufgeben, zur Inventur verpflichtet. Für Unternehmer, wie beispielsweise Freiberufler, die ihren Gewinn über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bestimmen, ist ein solches Vorgehen nicht verpflichtend, kann aber auf freiwilliger Basis erfolgen.

Möchten Sie eine Inventur durchführen? Eine Bestandsliste finden Sie bei uns auch. 

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