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Reingewinn

Letzte Änderung am: 3. Juli 2023

Reingewinn

Als Reingewinn bezeichnet man, ganz einfach gesagt, den Gewinn eines Unternehmens. Der Begriff wird vorrangig im Rechnungswesen verwendet. Am Ende eines jeden Geschäftsjahres wird eine vollständige Bilanz gezogen, die alle Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres auflistet. Dann werden die Ausgaben, einschließlich solcher Dinge wie Lohnzahlungen oder Steuern, von den Einnahmen abgezogen. Was übrig bleibt, ist der Reingewinn. Dieses Ergebnis bezeichnet die Summe, die insgesamt erwirtschaftet wurde. Bei der Bilanzrechnung spielen auch offene Verbindlichkeiten, wie beispielsweise noch nicht bezahlte Rechnungen von Lieferanten, eine Rolle, sodass der Reingewinn nicht mehr weiter geschmälert werden muss. Auf der anderen Seite werden jedoch auch offene Forderungen, die das Unternehmen beispielsweise an Kunden stellen kann, mit in die Einnahmen einberechnet.
Sollte am Ende der Bilanz jedoch kein Gewinn vorliegen, weil die Ausgaben der laufenden Periode die Einnahmen übersteigen, so spricht man von einem Verlust. In diesem Fall wurde kein Gewinn erwirtschaftet, sondern es kam zu einem so genannten Jahresfehlbetrag oder einem Reinverlust.

Simple Berechnung mit schwerwiegenden Folgen

Die Formel der Berechnung des Gewinns oder des Verlusts ist somit sehr leicht: Einnahmen (inklusive ausstehende Ansprüche an andere) - Ausgaben (inklusive offene Forderungen anderer) = Reingewinn beziehungsweise Verlust. Diese Formel nennt man Gewinn- und Verlustrechnung, kurz GuV, und sie bildet die Basis der Bilanzierung.
Den Gewinn kann das Unternehmen für verschiedene Dinge verwenden. Dazu gehören natürlich neue Investitionen in Rohstoffe, die Erweiterung des Unternehmens durch neue Immobilien oder Mitarbeiter oder eine Modernisierung der Geschäftsräume. Sollte es sich bei dem Unternehmen jedoch um eine Aktiengesellschaft, kurz AG, handeln, so ist der Unternehmer verpflichtet, einen Teil des Reingewinns für gesetzlich vorgehaltene Rücklagen zu verwenden. Was danach noch übrig ist, kann an die Aktieninhaber ausgeschüttet werden.
Wird am Ende des Geschäftsjahres ein Reinverlust erzielt, so kann dieser selbstverständlich nicht genutzt werden. Hier gibt es verschiedene Wege, die Zukunft des Unternehmens zu gestalten, was natürlich vor allem vom Vermögen des Unternehmens abhängt.

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