Wer Hilfe beim Kauf oder Verkauf eines Hauses oder der Vermietung bzw. Anmietung einer geeigneten Wohnung braucht, holt sich häufig Vermittlungshilfe bei einem Immobilienmakler. Das Maklerrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die §§ 652, 653 und 654 BGB bestimmen das Maklerrecht nur sehr eingeschränkt; daher unterliegt das Maklerrecht der richterlichen Rechtsprechung der Gerichte. Da die Richter nicht nach konkreten Gesetzesregelungen entscheiden können, werden die Streitfälle im Einzelfall und im Ermessensspielraum der Richter entschieden. Es empfiehlt sich immer, einen schriftlichen Maklervertrag abzuschließen, damit Sie einer eventuellen Beweispflicht nachkommen und Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen können. Dies gilt sowohl für Makler als auch für Eigentümer und Mieter. Nahezu jeder kann den Beruf des Maklers ausüben. Lediglich ein Führungszeugnis und eine Schufa-Auskunft sind nötig, um ein Gewerbe als Makler anzumelden. Unter den zahlreichen Maklern in Deutschland sind leider auch viele schwarze Schafe zu finden. Die am häufigsten vorkommenden Kontroversen, mit denen sich die Gerichte befassen, sind die Vermittlungsgebühren (Provision und Courtage). Sichern Sie sich daher durch eine ordnungsgemäße Maklervereinbarung und einen Maklervertrag ab und verhindern Sie Rechtstreitigkeiten.
Auf Vorlagen.de können Immobilienmakler und Wohnungsverwalter verschiedene Muster für einen Maklervertrag bzw. eine Maklervereinbarung nach aktuell geltendem Recht downloaden. Das Komplettpaket mit 26 Muster-Vorlagen unterstützt Sie in der Praxis und erleichtert die tägliche Arbeit. Von einer Ablehnung für eine Provisionszahlung über ein Kündigungsschreiben eines Maklervertrags bis hin zur Vorlage für eine Provisionsklage können auch Mieter, Vermieter und Eigentümer Musterverträge und verschiedene Maklervereinbarungen bequem mit einem Mausklick erhalten. Mit einem Muster der verschiedenen Verträge, Vereinbarungen und Musteranschreiben von Vorlagen.de sind Sie auf der sicheren Seite und kommen im Streitfall zu Ihrem Recht.