Kündigung des Erstehers bei Erwerb in der Zwangsversteigerung gemäß § 57 a ZVG
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Kündigung des Erstehers bei Erwerb in der Zwangsversteigerung gemäß § 57 a ZVG
Mit dem Musterschreiben kündigt der Ersteher (Ersteigerer) einer Wohnung, eines Hauses oder einer Geschäftsimmobilie einen bestehenden Mietvertrag, in den er durch den Zuschlagsbeschluss in der Zwangsversteigerung eingetreten ist. Der Ersteher hat ein Sonderkündigungsrecht und muss dieses sofort ausüben.
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