Landpachtvertrag
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Landpachtvertrag
Unter den Oberbegriff Landwirtschaft fallen nach der gesetzlichen Definition in § 585 BGB die Bodenbewirtschaftung und die damit verbundene Tierhaltung sowie die Gewinnung pflanzlicher, tierischer und gartenbaulicher Erzeugnisse. Auf forstwirtschaftliche Betriebe sind die Gesetze zur Landpacht entsprechend anwendbar. Das Muster enthält neben der Konkretisierung des Pachtgegenstandes und Zwecks, die Pachthöhe sowie Bestimmungen zu der Bewirtschaftung, zu erforderlichen Versicherungen und Beendigung u. v. m.
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