Checkliste Arbeitsplanung
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Checkliste Arbeitsplanung
Die Planung der Arbeitszeiten übernimmt je nach Betriebsgröße entweder der Geschäftsführer persönlich oder der jeweilige Abteilungsleiter. Auch eine Übertragung der Aufgabe an verantwortungsvolle Mitarbeiter, ggfs. mit nachträglicher Prüfung durch den Vorgesetzten ist möglich.
Bei der Erstellung eines Dienstplans obliegt dem Arbeitgeber das Weisungsrecht, d.h. er kann bestimmen wann der Arbeitnehmer arbeiten muss. Allerdings ist hier nicht alles erlaubt. Es gibt zwar keine speziellen gesetzlichen Regelungen zur Dienstplanerstellung, jedoch müssen sich Arbeitgeber insbesondere an das Arbeitszeitgesetzt halten. Beispielsweise dürfen Arbeitnehmer normalerweise nur 8 Stunden pro Tag arbeiten und müssen dabei festgelegte Pausen einhalten.
In der Gastronomie und der Pflege gelten jedoch andere Regeln. Diese finden Sie gesondert im Anschluss.
Um Sie bei der konformen Erstellung eines Dienstplanes zu unterstützen, haben wir eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zum Abhaken erstellt.
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