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Anfechtung eines Erbvertrages
Anbieter: B2.Legal Rechtsanwälte PartmbB
Beschreibung
Haben Sie einen Erbvertrag gemacht, wollen aber Ihre einmal gemachten Verfügungen ändern oder zurücknehmen?
Einen Erbvertrag können Sie durch eine Anfechtung rückgängig machen, diese ist beispielsweise zulässig wenn der Erblasser bedroht wurde, über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder wenn er neu heiratet. In der Muster-Anfechtung wird der Erbvertrag durch die Mutter aufgrund des Vorhandenseins eines pflichtteilsberechtigten Kindes angefochten, welches zum Zeitpunkt des Erbvertrags noch unbekannt war.
4,90 €
Haben Sie einen Erbvertrag gemacht, wollen aber Ihre einmal gemachten Verfügungen ändern oder zurücknehmen?
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