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Anmeldung eines Einzelkaufmanns ins Handelsregister
Beschreibung
Mit der Vorlage meldet ein Einzelkaufmann seine Firma im Handelsregister in Abteilung A an.
Der Einzelkaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden.
Diese Eintragungspflicht trifft jeden Kaufmann nach § 1 HGB, dessen Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Nach § 2 HGB kommt auch eine freiwillige Eintragung ins Handelsregister nach § 2 HGB in Betracht, wenn ein Einzelunternehmer ein Gewerbe betreibt, den Zusatz „e. K.“ (eingetragener Kaufmann) führen möchte, obwohl kein nach Art und Umfang eingerichteter kaufmännischer Geschäftsbetrieb vorliegt.
Mit der Vorlage meldet ein Einzelkaufmann seine Firma im Handelsregister in Abteilung A an.
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