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Ausschlagung einer Erbschaft aus allen Berufungsgründen
Anbieter: B2.Legal Rechtsanwälte PartmbB
Beschreibung
Möchte der Erbe die Erbschaft aus allen Berufungsgründen ausschlagen, so kann er mithilfe dieser Vorlage die Erbschaft beim zuständigen Nachlassgericht ausschlagen.
Eine vollständige Ausschlagung ist gut zu überlegen, denn mit der Ausschlagung erlischt die Möglichkeit der Anfechtung wegen Irrtums.
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Möchte der Erbe die Erbschaft aus allen Berufungsgründen ausschlagen, so kann er mithilfe dieser Vorlage die Erbschaft beim zuständigen Nachlassgericht ausschlagen.
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