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Checkliste – Grenzen des Versicherungsschutzes
Beschreibung
Mitarbeiter sind bei ihrer beruflichen Tätigkeit und auf dem Weg zur Arbeit laut Gesetz versichert.
Somit übernimmt bei Unfällen die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Behandlung.
Selbst wenn der Mitarbeiter durch Unachtsamkeit oder wegen fehlender Schutzausrüstung selbst für den Unfall
verantwortlich ist, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Nicht versichert sind Unfälle, die bei Tätigkeiten des persönlichen Interesses geschehen, wie zum Beispiel beim Rauchen, Essen,
Trinken, oder beim Anfertigen von privaten Bauteilen.
Sollte der Mitarbeiter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und in einen Unfall verwickelt sein,
erlischt auch hier der Versicherungsschutz.
Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass Sie keine der wichtigen Fragen zu den Grenzen des Versicherungsschutzes vergessen.
Mitarbeiter sind bei ihrer beruflichen Tätigkeit und auf dem Weg zur Arbeit laut Gesetz versichert.Somit übernimmt bei Unfällen die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Behandlung.Selbst wenn der Mitarbeiter durch Unachtsamkeit…
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