Dienstreiseordnung

Anbieter: B2.Legal Rechtsanwälte PartmbB

Beschreibung

Eine Dienstreiseordnung regelt in Ihrer Firma oder Ihrem Betrieb alle Belange, die im Rahmen von Dienstreisen von Interesse sein könnten.

Alle Angestellten, ohne Ausschluss einer hierarischen Ebene, können sich an dieser Ordnung orientieren. Ziel der Dienstreiseordnung ist es, einheitliche Regelungen für alle Mitarbeiter zu schaffen. Zuständigkeiten werden in dieser Ordnung ebenso geklärt, wie ganz grundsätzliche Vereinbarungen.

Bei der Ausarbeitung einer entsprechenden Dienstreiseordnung besteht für den Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht.

Es ist allerdings immer sinnvoll, auch den Betriebsrat in diese Entscheidungen zu involvieren, damit kann bereits im Vorfeld einem Widerspruch von dieser Seite entgegengewirkt werden.

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Eine Dienstreiseordnung regelt in Ihrer Firma oder Ihrem Betrieb alle Belange, die im Rahmen von Dienstreisen von Interesse sein könnten.

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