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Ermahnung wegen übermäßiger Internetnutzung
Anbieter: B2.Legal Rechtsanwälte PartmbB
Beschreibung
Professionelle Muster-Vorlage aus dem Hause A/S/G Rechtsanwälte
Aufgrund exzessiver Nutzung des Internets durch einen Arbeitnehmer erfolgt mit diesem Schreiben eine Ermahnung. Der nächste arbeitsrechtliche Schritt wäre eine Abmahnung durch den Arbeitgeber. Die Gesetzeslage gibt keine konkreten Auskünfte über die Internetnutzung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses her. Ein Arbeitgeber sollte in seiner Firma über firmeninterne Regelungen der Internetnutzung informieren.