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Forderung einer Sicherheitsleistung nach § 648 a BGB
Beschreibung
Die Neuregelung des Forderungssicherungsgesetzes zum 01.09.2009 soll es Handwerksbetrieben, vor allem im Baubereich oder auch Bauunternehmern erleichtern, Zahlungsansprüche gegenüber Ihren Auftraggebern durchzusetzen (gemäß § 648 a BGB).
Gemäß dieser Änderung bestehen für Bauunternehmer Ansprüche auf die Erbringung von Sicherheitsleistungen von Seiten des Auftraggebers.
Mängelansprüche oder Ansprüche zur Erfüllung, die eventuell vom Arbeitgeber eingefordert werden können, haben darauf keinen Einfluss. Die Gesetzesänderung wurde hauptsächlich damit begründet, dass sich insbesondere im Baugewerbe die Forderungsausfälle häufen. In der Vorlage finden Sie weiterhin auch rechtliche Hinweise zum Thema.
Die Neuregelung des Forderungssicherungsgesetzes zum 01.09.2009 soll es Handwerksbetrieben, vor allem im Baubereich oder auch Bauunternehmern erleichtern, Zahlungsansprüche gegenüber Ihren Auftraggebern durchzusetzen (gemäß § 648 a BGB).
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