Ihr Warenkorb ist gerade leer!
Forderungsanmeldung – nachrangige Insolvenz
Beschreibung
Bei einem Insolvenzverwalter wird mit diesem Schreiben, wenn das Insolvenzgericht dazu auffordert, eine nachrangige Insolvenzforderung angemeldet. Welche Ansprüche als nachrangig betrachtet werden können wird in der Insolvenzverordnung nach § 39 erklärt.
Wichtige Voraussetzung für eine Forderungsanmeldung ist, dass das Insolvenzverfahren durch die zuvor beschriebene Anmeldung einer Forderung nicht unnötig verzögert wird.
Bei einem Insolvenzverwalter wird mit diesem Schreiben, wenn das Insolvenzgericht dazu auffordert, eine nachrangige Insolvenzforderung angemeldet. Welche Ansprüche als nachrangig betrachtet werden können wird in der Insolvenzverordnung nach § 39…
Mehr