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Mitteilung des Vermieters (Schönheitsreparaturen)
Beschreibung
Mit der Vorlage informiert ein Vermieter seinen gewerblichen Mieter, dass er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen hat, da die formularvertragliche Klausel in dem Mietvertrag starr formuliert ist. Ferner teilt der Vermieter seinem Mieter mit, dass Schönheitsreparaturen aus eigenem Entschluss oder Renovierungen des Mietobjekts nach eigenen Vorstellungen innerhalb der vertraglich eingeräumten Befugnisse, auf Risiko des Mieters vorgenommen werden und keine Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche anerkannt werden. Damit vermeidet der Vermieter vom Mieter in Anspruch genommen zu werden, wenn dieser auf die unwirksame Klausel hin Schönheitsreparaturen durchführt.
Mit der Vorlage informiert ein Vermieter seinen gewerblichen Mieter, dass er nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen hat, da die formularvertragliche Klausel in dem Mietvertrag…
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