Schenkungsversprechen (für den Todesfall)

Anbieter: B2.Legal Rechtsanwälte PartmbB

Beschreibung

Mit diesem Schenkungsversprechen wird beispielhaft eine Autosammlung auf den Todesfall versprochen. Die Schenkungsvereinbarung für den Todesfall eines Erblassers bedeutet die Vereinbarung, dass die Schenkung unter der Bedingung vereinbart wurde, dass der Beschenkte die schenkende Person überlebt.

Die Vereinbarung kann individuell an das Schenkungsversprechen anderer Gegenstände angepasst werden.
Das Schenkungsversprechen muss notariell beglaubigt werden, um rechtskräftig zu sein.

Mit dem Download der Vorlage erhalten Sie zum Thema passende rechtliche Hinweise, die bei Sonderfällen allerdings eine erbrechtliche Beratung vom Fachmann nicht ersetzt.

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inkl. 19 % MwSt.

Mit diesem Schenkungsversprechen wird beispielhaft eine Autosammlung auf den Todesfall versprochen. Die Schenkungsvereinbarung für den Todesfall eines Erblassers bedeutet die Vereinbarung, dass die Schenkung unter der Bedingung vereinbart wurde, dass…

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