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Sicherungsübereignung eines Warenlagers zwischen Unternehmern
Beschreibung
Unternehmen schließen mit dieser Mustervereinbarung einen Sicherungsvertrag gemäß § 311 Abs. 1 BGB und verabreden, dass der Sicherungsgeber gegenüber dem Sicherungsnehmer verpflichtet ist bestimmte Sicherheiten für ein Darlehen o. ä. zu bestellen und hierzu dem Sicherungsgeber im Rahmen des Sicherungszwecks ein Warenlager zu überlassen. In dem Muster werden alle beweglichen Sachen in bestimmten Lagerräumen zur Sicherheit übereignet, so dass man auch von einem sog. Raumsicherungsvertrag sprechen kann. Das Muster enthält neben den Bestimmungen zur Sicherungsübereignung, Sicherungszweck, Bestandslisten, Versicherung, Verwertungsrechte des Sicherungsnehmers, Rückübertragungsregelungen u. a.
Unternehmen schließen mit dieser Mustervereinbarung einen Sicherungsvertrag gemäß § 311 Abs. 1 BGB und verabreden, dass der Sicherungsgeber gegenüber dem Sicherungsnehmer verpflichtet ist bestimmte Sicherheiten für ein Darlehen o. ä.…
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