Kündigungsschreiben Darlehensvertrag (BGB)

Anbieter: B2.Legal Rechtsanwälte PartmbB

Beschreibung

Mit dem Kündigungsschreiben kündigt ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer den Kreditvertrag. Ist im Darlehensvertrag kein Zeitpunkt für die Rückzahlung getroffen, so steht jeder Partei nach § 488 Abs. 3 BGB ein Kündigungsrecht zu. Die gesetzliche Frist beträgt für die Kündigung 3 Monate, es sei denn die Parteien haben abweichendes vereinbart. Der Darlehensrückzahlungsbetrag wird mit Ablauf der Kündigungsfrist fällig.

Inhalt Kündigungsschreiben für Darlehensgeber:

– Vertragsgegenstand
– Kündigung
– Hinweis auf gesetzliche Kündigungsfrist
– Angabe einer Rückzahlungsfrist

2,50 
inkl. 19 % MwSt.

Mit dem Kündigungsschreiben kündigt ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer den Kreditvertrag. Ist im Darlehensvertrag kein Zeitpunkt für die Rückzahlung getroffen, so steht jeder Partei nach § 488 Abs. 3 BGB ein…

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