Notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
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Notarielles Schuldanerkenntnis mit Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
Mit dieser Mustervorlage erkennen zwei Schuldner rechtssicher einem Gläubiger eine Forderung an. Das Schuldanerkenntnis ist konstitutiv, so dass die mögliche Schuld vom eigentlichen Schuldgrund gelöst wird. Ferner unterwerfen sich die Schuldner der Zwangsvollstreckung in ihr Vermögen.
Daher ist das Schuldanerkenntnis notariell zu beglaubigen. Der Vorteil ist, dass durch die notarielle Unterwerfungsklausel die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, ohne das die Forderung eingeklagt werden muss.
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