Berliner Testament Einheitslösung mit Patenkind als Schlusserbe
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Berliner Testament Einheitslösung mit Patenkind als Schlusserbe
Mit dieser Vorlage erklärt ein Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner (kinderlos), dass der jeweilige überlebende Ehegatte zunächst Vollerbe wird.
Erst nach dem Tod des länger-lebenden erbt das Patenkind bzw. ein benannter Dritter den gesamten Nachlass.
Diese Regelung des letzten Willens bezeichnet man auch als Berliner Testament (Einheitslösung).
Darüber hinaus regelt das Testament, das eigenhändig errichtet werden kann, also ohne notarielle Beglaubigung, noch folgendes: Erbfolge nach dem Längstlebenden, Bindungswirkung, Änderungsvorbehalt, u. a.
Die Vorlage enthält darüber hinaus Hinweise und eine Erläuterung wichtiger Begriffe.
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