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Verpflichtungserklärung Datengeheimnis
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Einwilligung zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Arbeitsverhältnis – Verpflichtungserklärung gemäß §5 Bundesdatenschutzgesetz
Wenn Arbeitgeber personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter erheben oder verwenden, brauchen sie hierfür eine datenschutzrechtliche Erlaubnis. Mit einer Einwilligung des Betroffenen ist das Sammeln und die Nutzung von Informationen gerechtfertigt. Arbeitgeber sollten datenschutzrechtliche Risiken ausschließen, indem sie eine transparent gestaltete Einwilligungserklärung mit dem Arbeitnehmer verwenden.
Mit dieser sofort einsetzbaren Vorlage, erhalten Sie eine von Rechtsanwälten erstellte Verpflichtungserklärung. Das Muster können Sie nach dem Download beliebig oft verwenden. Die Einwilligungserklärung wird, nach Unterzeichnung, Bestandteil des Arbeitsvertrags und lässt sonstige Geheimhaltungsvorschriften unberührt.