Produkthaftung, Aufforderung zur Herstellernennung

Anbieter: B2.Legal Rechtsanwälte PartmbB

Beschreibung

Mit der Vorlage verlangt ein durch ein Produkt geschädigter Käufer von dem Verkäufer/Händler Auskunft über den Hersteller des Produkts.

Die Grundlage für die Haftung ist in dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt. Als Produkthaftung bezeichnet man die Haftung des Herstellers für Folgeschäden aus der Benutzung seiner Produkte. Der Verkäufer haftet dann, wenn der Hersteller des Produkts nicht festgestellt werden kann.

Der Verkäufer/Lieferant kann sich von der Haftung befreien, indem er innerhalb eines Monats nach Aufforderung des Geschädigten den Hersteller oder Importeur des Produkts benennt.

3,50 

Mit der Vorlage verlangt ein durch ein Produkt geschädigter Käufer von dem Verkäufer/Händler Auskunft über den Hersteller des Produkts.

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