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Mieterhöhung – Modernisierung

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Mieterhöhung – Modernisierung

Sie müssen aufgrund einer Modernisierung Ihrer Eigentumswohnung die Miete erhöhen? Hier finden Sie ein passendes Muster, um es Ihren Mietern anzukündigen. 

Das Wichtigste zu Mieterhöhungen

Kein Vermieter kann grundlos die Miete erhöhen. Sie kann nur unter zwei Gesichtspunkten steigen: per Vereinbarung oder Gesetz.

Einigen sich Vermieter und Mieter auf eine Mieterhöhung, findet diese in Form einer Staffel- oder Indexmiete statt. 

Gesetzlich dürfen Sie als Vermieter die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen oder einen Aufschlag beanspruchen, wenn Modernisierungsarbeiten am Objekt vorgenommen werden müssen. 

Mieterhöhung nach Modernisierung

Wenn Sie Ihr Eigentum modernisieren müssen, haben Sie das Recht, ohne Einstimmung Ihres Mieters die Miete zu erhöhen. Es können bis zu 11 % der Sanierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Werden die Maßnahmen an mehreren Wohnungen durchgeführt, teilen sich alle betroffenen Mieter die Kosten.

Haben Sie Fördermittel für die Modernisierung erhalten, verringern sich Ihre Kosten automatisch. Somit wird auch die Mieterhöhung reduziert.

Bevor Sie mit den Modernisierungsarbeiten beginnen, müssen Sie Ihre Mieter 3 Monate vorher in Kenntnis setzen. 

Die Mieterhöhung kann erst erfolgen, wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind. Dazu müssen Sie den Mieter erneut schriftlich informieren. Hierfür dient diese Vorlage. Der neue Mietbetrag ist dann zum dritten Monat nach dem Abschluss fällig. 

Inhalt der Vorlage

Die Vorlage steht Ihnen nach Download sofort zur Verfügung. Im Muster enthalten sind der Grund der Erhöhung (mehrere Fälle zur Auswahl), Zeitraum der Mieterhöhung, Kosten der Modernisierung und die gesetzliche Grundlage


 

Weitere Informationen - Mieterhöhung: das sagt das Gesetz

 

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