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Checkliste - Leiharbeitnehmer im Betrieb

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Checkliste - Leiharbeitnehmer im Betrieb

Vor dem Einsatz von Leiharbeitnehmern gilt es einige Vorbereitungen zu treffen. Eine wichtige Maßnahme ist die Absprache zwischen Ver- und Entleihbetrieb. Der Entleiher muss sich darüber im Klaren sein, was der Leiharbeitnehmer tun soll. Deshalb erstellt er ein Anforderungsprofil und einen Einarbeitungsplan. Bestandteil dieses Einarbeitungsplans ist die Arbeitsschutzvereinbarung zwischen Ver- und Entleiher. Dort wird geregelt, wer welches Weisungsrecht hat, welche Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden müssen und welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) benötigt wird. Wichtig ist, wer die persönliche Schutzausrüstung stellt und Vorsorgeuntersuchungen bezahlt. Außerdem sollte vereinbart werden, wie bei der Untersuchung von Arbeitsunfällen vorgegangen wird. Sinnvoll ist die gemeinsame Untersuchung des Unfalls durch Ver- und Entleiher.

Um Konflikte zwischen Leiharbeitnehmern und Stammbelegschaft zu vermeiden, sollte schon in der Planungsphase der Betriebsrat einbezogen werden. Der entleihende Betrieb hat gegenüber seinem Betriebsrat nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz besondere Informationspflichten, er muss ihm auch die Erklärung des Verleihers vorlegen.

Ist der  Leiharbeitnehmer im Betrieb, ist er genauso zu behandeln wie die festangestellten Mitarbeiter. Er zählt bei der Festlegung der sicherheitstechnischen- und arbeitsmedizinischen Betreuungszeiten nach DGUV V2 ebenso mit wie bei der Festlegung der Anzahl der Ersthelfer. Bevor er mit der Arbeit beginnt, muss eine umfassende Unterweisung stattfinden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Arbeitsverfahren in anderen Betrieben vielleicht anders gehandhabt wurden. Neben der sicherheitstechnischen Unterweisung darf nicht vergessen werden, den Leiharbeitnehmer seinen Kolleginnen und Kollegen vorzustellen.

 

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