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Checkliste - Rampen

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Checkliste - Rampen

Rampen sind geneigte Verkehrswege oder Transportflächen, die zu hoch- oder tiefliegenden Arbeitsplätzen führen. Die Neigung hängt von den Fahrzeugarten und Transportgütern ab und sollte 12,5 Prozent nicht überschreiten. Ab einer Absturzhöhe von einem Meter sind Geländer anzubringen. Eine Begrenzung kann aber auch schon bei geringerer Höhe erforderlich werden. Wenn Rampen mit Gabelstapler befahren werden, sind Leitplanken oder andere feste Abtrennungen zu empfehlen, damit der Stapler nicht kippen kann. Die Rampenbreite richtet sich nach den Fahrzeugabmessungen und der Breite des Transportguts. Außerdem ist beidseitig ein Sicherheitsabstand von 0,5 m einzuhalten.

 

Laderampen

 

Laderampen sind ebene Flächen, von denen aus Fahrzeuge beladen werden. Sie müssen mindestens 0,8 m breit sein. An Laderampen, an denen nicht ständig gearbeitet wird, fehlt oft eine Absturzsicherung. Für die Zeit, in der die Be- und Entladestellen nicht benutzt werden, sind ab einer Höhe von einem Meter Klapp- oder Einsteckgeländer zu verwenden. Die Bereiche einer Laderampe, die nicht als Be- und Entladestellen dienen, sind durch feste Geländer - ein Meter hoch, mit Knieleiste und Fußleiste - zu sichern. Treppen, Auf- und Abstiege benötigen einen Handlauf. Stufen im Freien sind der Witterung ausgesetzt; sie müssen rutschfest sein.

ASR A1.8 Verkehrswege

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