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Gründungszuschuss

Von Michael Amtmann, letzte Änderung am: 19. Juli 2023

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bereitgestellt wird, um Arbeitslose bei der Gründung einer selbstständigen Tätigkeit zu unterstützen. Hier sind die wichtigsten Informationen und Schritte, die bei der Beantragung des Gründungszuschusses zu beachten sind:

A) Berechtigung und Voraussetzungen:

  • Um den Gründungszuschuss zu erhalten, müssen Sie arbeitslos gemeldet sein und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
  • Sie müssen nachweisen können, dass Ihre geplante Selbstständigkeit tragfähig ist und gute Erfolgsaussichten hat.
  • Es wird erwartet, dass Sie aktiv an Maßnahmen zur Förderung der Selbstständigkeit teilnehmen, wie z.B. Existenzgründungsseminaren oder Beratungsgesprächen.

So gehen Sie vor, wenn Sie den Gründungszuschuss beantragen möchten:

Schritt 1: Persönliche Beratung und Antragstellung:
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit, um sich über den Gründungszuschuss beraten zu lassen und Ihren Antrag einzureichen.
Bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor, indem Sie Ihren Businessplan und alle erforderlichen Unterlagen vorbereiten (siehe Abschnitt B unten) .
Stellen Sie sicher, dass Ihr Businessplan alle relevanten Informationen enthält, wie z.B. eine Marktanalyse, eine Finanzplanung und eine Beschreibung Ihres Gründungsvorhabens.

Schritt 2: Entscheidung und Bewilligung:
Die Agentur für Arbeit wird Ihren Antrag prüfen und eine Entscheidung über die Gewährung des Gründungszuschusses treffen.
Die Entscheidung basiert auf der Einschätzung der Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens und der Erfüllung der Voraussetzungen.
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, der die Höhe und Dauer des Gründungszuschusses festlegt.

Schritt 3: Umsetzung und Abrechnung:
Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids können Sie mit der Umsetzung Ihrer selbstständigen Tätigkeit beginnen.
Beachten Sie, dass der Gründungszuschuss in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt wird, in Ausnahmefällen kann er auf bis zu 18 Monate verlängert werden.

Während des Bezugs des Gründungszuschusses müssen Sie regelmäßig Nachweise über Ihre Einkünfte und unternehmerischen Aktivitäten vorlegen.

Wichtige Punkte, die Sie bei der Beantragung und dem Bezug des Gründungszuschusses beachten sollten:

  • Planen Sie genügend Zeit für die Vorbereitung Ihres Businessplans ein und stellen Sie sicher, dass er überzeugend und realistisch ist.
  • Halten Sie sich an die vereinbarten Bedingungen und informieren Sie die Agentur für Arbeit über Änderungen in Ihrem Gründungsvorhaben oder Ihrer finanziellen Situation.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit während des Bezugs des Gründungszuschusses bestimmte Grenzen nicht überschreiten, da dies Auswirkungen auf die Gewährung haben kann.
  • Halten Sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise sorgfältig aufbewahrt, um mögliche Rückfragen der Agentur für Arbeit zu beantworten.

B) Businessplan und weitere benötigte Unterlagen im Überblick

Die Erstellung des Businessplans ist einer der wichtigsten Punkte bei der Beantragung des Gründungszuschusses. Dieser muss das Konzept des geplanten Unternehmens präzise beschreiben und beinhaltet auch eine Planung für die kommenden Jahre. Dies umfasst eine Finanzplanung, sowie eine Umsatzprognose.

Für eine Bewilligung, und damit die Förderung durch den Gründerzuschuss, ist ferner eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung notwendig. Diese Bescheinigung wird von einem Gründungsberater ausgestellt. Sie bestätigt, dass der Plan für die Verwendung des staatlichen Startkapitals plausibel und umsetzbar ist. Dazu kann der Gründungsberater einzelne Punkte auch noch anpassen.

Vor der Antragstellung selbst, ist die Anmeldung des Unternehmens beim Gewerbe- oder Finanzamt notwendig.

Nun können sie den Antrag auf Gewährung des Gründerzuschuss bei der Agentur für Arbeit abgegeben. Folgende Unterlagen sind zwingend beizufügen:

·         vollständiger Businessplan mit Finanzplan und Umsatzprognose
·         Nachweis über die Anmeldung des Unternehmens
·         Tragfähigkeitsbescheinigung
·         Lebenslauf (aus dem die Befähigung ersichtlich ist)
·         gegebenenfalls Erlaubnis oder Zulassung

Bis die Arbeitsagentur den Antrag auf Gründerzuschuss bewilligt, können einige Wochen vergehen.

Höhe des Zuschuss

Die Höhe des Gründungszuschusses kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt:

  • In den ersten sechs Monaten des Bezugs beträgt der Gründungszuschuss in der Regel 300 Euro monatlich - neben dem monatlichen Arbeitslosengeld I vom Arbeitsamt.
  • Wenn der Anspruch um sechs Monate verlängert wird, beträgt der Zuschuss in den nächsten neun Monaten in der Regel "nur noch" 300 Euro monatlich. (Das Arbeitslosengeld I wird in dieser Phase des Existenzgründerzuschusses eingestellt.)
  • Für Personen, die über 50 Jahre alt sind oder bestimmte familiäre Verpflichtungen haben, kann der Gründungszuschuss auf 300 Euro monatlich für bis zu 15 Monate erhöht werden.

Wichtig: Alle Einnahmen des Gründers gehen nicht an die Agentur für Arbeit, sondern bleiben beim Gründer.

Achtung: Die vorgenannten Werte stellen nur allgemeine Richtwerte dar. Die genaue Höhe des Gründungszuschusses ist von individuellen Faktoren wie dem vorherigen Einkommen, dem aktuellen Leistungsanspruch und der Dauer der Selbstständigkeit abhängig. Die endgültige Entscheidung über die Höhe des Gründungszuschusses wird von der Agentur für Arbeit getroffen, nachdem der Antrag geprüft wurde.

 

Es empfiehlt sich daher, frühzeitig Rücksprache mit einem Steuerberater oder einer Gründungsberatungsstelle zu halten, um Ihre spezifische Situation zu besprechen und sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Schritte korrekt durchführen.

Weiterführende Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur und des Bundes:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen

https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Entscheidung/Ihre-Startposition/Gruendung-aus-Arbeitslosigkeit/Gruendungszuschuss/inhalt.html