Checkliste – Schutzschuhe-Einlagen und orthopädischer Fußschutz

Anbieter: Universum Verlag GmbH

Beschreibung

Manche Mitarbeiter können aus gesundheitlichen Gründen keine handelsüblichen Sicherheitsschuhe tragen. Sie sind auf orthopädisches Schuhwerk angewiesen oder benötigen spezielle Einlagen. Auch in solchen Fällen darf nur Fußschutz beschafft werden, der baumustergeprüft und mit CE-Kennzeichnung versehen ist.

Einlagen erfordern spezielle Schuhe

Fast alle Hersteller von Schutzschuhen bieten zertifizierte Schuhe zusammen mit Einlagen an, die orthopädisch individuell angepasst werden können. Es dürfen nur die vom Schuhhersteller angebotenen Schuheinlagen getragen werden. Der Einfluss der Einlagen muss durch die Baumusterprüfung abgedeckt sein. Falsche Einlagen können die erforderliche Resthöhe unter der Zehenkappe beeinträchtigen oder die elektrische Leitfähigkeit verändern.

Für orthopädischen Fußschutz muss eine EG-Baumusterprüfbescheinigung vorliegen. Schuhhersteller haben deshalb Modelle prüfen lassen, für die Veränderungen der Sohlen, Absätze und Schafte möglich sind. Für diese Schuhe wird eine Fertigungsanweisung erstellt. Nach Erteilung der EG-Baumusterprüfbescheinigung kann jeder orthopädisch qualifizierte Hersteller mit der Erlaubnis des Schuhherstellers den orthopädischen Fußschutz individuell herstellen oder verändern, sofern er nach der Fertigungsanweisung arbeitet. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt er dann eigenverantwortlich, dass der Schuh nach den Vorgaben des Prüfmusters gefertigt wurde.

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