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Erbvertrag Eheleute
Anbieter: B2.Legal Rechtsanwälte PartmbB
Beschreibung
Sie möchten einen gemeinschaftlichen Erbvertrag schließen? Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite Form Verfügungen von Todes wegen über sein Vermögen zu treffen und bedarf der notariellen Beurkundung.
Mit diesem Erbvertrag:
- Schließen Sie die Widerruflichkeit von Verfügungen aus (§ 2289 BGB)
- Setzten sich die Eheleute als Vorerben ein
- werden die gemeinsamen Kinder als Nacherben zu gleichen Teilen eingesetzt
- werden frühere letztwillige Verfügungen widerrufen
- behalten sich die Eheleute das Rücktrittsrecht nicht vor
Eine Aufhebung des Erbvertrags ist nur gemeinsam möglich, wenn auch die Aufhebung notariell beurkundet wird.
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Sie möchten einen gemeinschaftlichen Erbvertrag schließen? Der Erbvertrag ist neben dem Testament die zweite Form Verfügungen von Todes wegen über sein Vermögen zu treffen und bedarf der notariellen Beurkundung.
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